Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zu Anmeldung und Teilnahme
(Hinweis: Hier finden Sie eine zusammenfassende Darstellung von Fragen und Antworten zu ausgewählten Aktionärsrechten. Details zur Ausübung der einzelnen Aktionärsrechte entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung sowie den „Erläuterungen zu TOP1 und zu den Rechten der Aktionäre“ unter hauptversammlung.db.com).
Zeige Inhalt von Wie kann ich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen?
Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 16. Mai 2024, 10.00 Uhr MESZ als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung statt. Über das zugangsgeschützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß bis zum 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten verschiedene Aktionärsrechte ausüben (u.a. das Stimmrecht) und sich auch zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Die gesamte Hauptversammlung wird am 16. Mai 2024 ab 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter hauptversammlung.db.com für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ist auch über das zugangsgeschützte Aktionärsportal erreichbar.
Zeige Inhalt von Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?
Sie können Ihr Stimmrecht in einer von Ihnen bevorzugten Form wahrnehmen:
Den Einladungsunterlagen per Post oder E-Mail ist auch ein personalisiertes Anmeldeformular beigefügt. Bis zum 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ können Sie sich auch mithilfe dieses Anmeldeformulars zu der Hauptversammlung anmelden und Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder die Abstimmungsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, für Sie nach Ihren Weisungen abzustimmen. Alternativ können Sie ein anderes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Intermediär oder auch einen anderen Dritten bevollmächtigen.
Unser zugangsgeschütztes Aktionärsportal bietet Ihnen eine bequeme und sichere Alternative, um Ihre Aktionärsrechte auszuüben. Dort können Sie sich bis zum 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ zur Hauptversammlung anmelden und beispielsweise Ihr Stimmverhalten mittels Briefwahl auch am Tag der Hauptversammlung noch bis zum Ende der Abstimmungen ändern und abschließend festlegen.
Zeige Inhalt von Zu welchem Stichtag muss man Deutsche Bank Aktien halten, um stimmberechtigt zu sein?
Aktionärsrechte kann im Verhältnis zur Gesellschaft nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG nur ausüben, wer als Aktionär im Aktienregister eingetragen ist.
Maßgeblich für die einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte und sonstigen Aktionärsrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ (sogenanntes „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 10. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Zeige Inhalt von Können auch Nicht-Aktionäre die HV verfolgen?
Die gesamte Hauptversammlung wird am 16. Mai 2024 ab 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter hauptversammlung.db.com für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen.
Zeige Inhalt von Kann ich in der Hauptversammlung einen Gegenantrag stellen?
Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge im zulässigen Rahmen auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen eines Redebeitrags, stellen, ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags beziehungsweise des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf. Dazu ist es erforderlich, dass der Aktionär sich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal für einen Redebeitrag anmeldet, in dessen Rahmen er sodann seinen Antrag oder Wahlvorschlag stellen kann.
Zeige Inhalt von Wie kann ich einen Gegenantrag übersenden?
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung übersenden. Solche Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Investor Relations
60262 Frankfurt am Main
E-Mail: DeutscheBank-Hauptversammlung@db.com
und müssen unter vorstehender Adresse bis spätestens Mittwoch, 1. Mai 2024 bis 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Zeige Inhalt von Wo kann ich eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge einsehen?
Den Aktionären wird die Möglichkeit gegeben, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft zu übermitteln. Die Deutsche Bank AG macht ordnungsgemäß eingereichte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären auf ihrer Hauptversammlungsseite hauptversammlung.db.com einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen der Begründung und im Fall von Wahlvorschlägen der durch den Vorstand gegebenenfalls zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 Satz 4 AktG sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich.
Zeige Inhalt von Kann ich eine Stellungnahme zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung einreichen?
Aktionäre haben das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation bis spätestens Freitag, 10. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, einzureichen.
Die Stellungnahme ist unter Angabe des Namens und der Aktionärsnummer ausschließlich unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse einzureichen:
DeutscheBank-Hauptversammlung@db.com
Es wird darum gebeten, den Umfang der Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von maximal 10.000 Zeichen dienen.
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens Samstag, 11. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite hauptversammlung.db.com zugänglich machen. Stellungnahmen werden seitens der Gesellschaft nicht übersetzt.
Zeige Inhalt von Kann ich während der Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten?
In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle relevanten Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Der designierte Versammlungsleiter plant in der Versammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG festzulegen, dass Fragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, gestellt werden können.
Technische Mindestvoraussetzung für die Ausübung des Rederechts sind ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Audioausgabe (etwa über Lautsprecher oder Kopfhörer) sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.db.com.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Unabhängig davon bietet die Gesellschaft den Aktionären beziehungsweise deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, am Tag vor der Hauptversammlung die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation für den Redebeitrag unverbindlich zu testen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit eines Redebeitrags in Bild und Ton in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich des entsprechenden Redebeitrags live im Internet für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen und die gesamte Hauptversammlung einschließlich der Redebeiträge aufgezeichnet wird. Eine öffentlich abrufbare Bereitstellung der Aufzeichnung im Anschluss an die Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versammlungsleiter die für einen Redebeitrag zugelassenen Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte unter Nennung ihres Namens aufrufen wird.
Zeige Inhalt von Wie kann ich meine Fragen vor der Hauptversammlung einreichen?
Mit Blick auf eine bessere Antwortqualität und eine gesteigerte Transparenz gegenüber den Aktionären hat der Vorstand auf der Grundlage von § 131 Absatz 1a, 1b Satz 2 AktG entschieden, dass ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte zur Ausübung ihres Auskunftsrechts nach § 131 AktG ihre Fragen bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, 12. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einzureichen haben. Diese Vorabeinreichung von Fragen kann ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Gesellschaft wird im Rahmen des Auskunftsrechts der Aktionäre nach § 131 AktG alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen bis Dienstag, 14. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, beantworten und die Fragen sowie die dazugehörigen Antworten spätestens ab diesem Zeitpunkt und während der gesamten Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.db.com ausschließlich in deutscher Sprache – sowie die in englischer Sprache eingereichten Originalfragen sowie die Antworten dazu zusätzlich auch auf Englisch (wobei jeweils allein die deutsche Antwort maßgeblich ist) – zugänglich machen.
Zeige Inhalt von Kann ich auch während der Hauptversammlung Fragen einreichen?
In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete und zur virtuellen Haupt-versammlung über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft zugeschaltete Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte gemäß § 131 Absatz 1d AktG im Wege der elektronischen Kommunikation Nachfragen zu allen vor und in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstands stellen; ferner können sie in der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1e AktG im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu Sachverhalten stellen, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der virtuellen Hauptversammlung, also nach Sonntag, 12. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, ergeben haben. Der designierte Versammlungsleiter plant, in der Versammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG festzulegen, dass das Auskunftsrecht in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen eines Redebeitrags, ausgeübt werden darf.
Zeige Inhalt von Wird mein Name bei der Beantwortung von vorab eingereichten Fragen bekannt gemacht?
Bei der Beantwortung und Zugänglichmachung von Fragen vor der Hauptversammlung kann der Name des Fragestellers nur offengelegt werden, wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht auch nach Erklärung des Einverständnisses nicht.
Zeige Inhalt von In welcher Sprache wird die HV stattfinden?
In deutscher Sprache. Im Internet wird es auch einen Kanal mit einer englischen Simultan-übersetzung geben.
Zeige Inhalt von Was soll ich tun, wenn ich mehrere Einladungen zur Hauptversammlung erhalten habe?
Sie sind wahrscheinlich durch Ihre Haus-/Depotbank mehrmals zur Registrierung im Aktienregister gemeldet worden. Bitte kontaktieren Sie unseren Aktionärsservice. Dieser wird Sie beraten, wie Sie die Bestände mit Hilfe der Haus-/ Depotbank(en) zusammenführen können.
Zeige Inhalt von Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?
Gegebenenfalls erfolgte der Eintrag ins Aktienregister nach Dienstag, 07. Mai 2024, 07.00 Uhr MESZ (letztmaliger Versand mit Stand Dienstag, 07. Mai 2024, 07.00 Uhr MESZ). Alle nach dem Dienstag, 07. Mai 2024, 07.00 Uhr MESZ im Aktienregister eingetragenen Neuaktionäre erhalten keine Einladungsunterlagen. Eventuell konnte das Einladungsschreiben aufgrund nicht gemeldeter Adressänderung nicht zugestellt werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Aktionärsservice und fordern ein neues Deckungsschreiben an und geben die korrekte Adresse ein.
Sollte Ihre Haus-/Depotbank keine Eintragung im Aktienregister veranlasst haben, müssen Sie sich mit Ihrer Haus-/Depotbank in Verbindung setzen.
Zeige Inhalt von Wichtige Termine
In unserem Finanzkalender finden Sie wichtige Termine, wie zum Beispiel das Datum der nächsten Hauptversammlung, die Jahresmedienkonferenz oder die Veröffentlichung des Geschäftsberichts.
Aktionärsservice
Für Fragen zur Hauptversammlung steht Ihnen unser Aktionärsservice von Mo.-Fr. zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter 0800 – 100 4798 kostenlos zur Verfügung.